Datum: 28. September 2023, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: online
Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten; die 2. Änderungsnovelle ist für 2024 angekündigt. Mit der ersten Änderungsnovelle wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Neben dieser Änderung wurden noch einige weiteren Anpassungen vorgenommen, wie z.B. die Rechenmodalitäten zur Berücksichtigung von PV-Strom und es erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Ab 2024 sollen bei Einbau von Heizungen der Anteil Erneuerbarer Energien auf einen Pflichtanteil von 65 Prozent erhöht werden. Die Teilnahme ist kostenpflichtig.
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