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Online Archiv

Erläuterungen zum Landessolargesetz

Datum: 14. August 2024, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort: online


Anmeldungen für diese Veranstaltung sind leider nicht mehr möglich. Die Anmeldefrist ist abgelaufen.

Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des Landessolargesetzes (LSolarG) für gewerblich genutzte Neubauten und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage.

Mit dem Ersten Landesgesetz zur Änderung des Landessolargesetzes wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf öffentliche Gebäude und entsprechende Parkplätze ausgeweitet – wobei sich die Pflicht bei öffentlichen Gebäuden sowohl auf Neubauten als auch auf grundlegende Dachsanierungen bezieht. Bei allen sonstigen Gebäuden, die weder überwiegend gewerblich genutzt werden, noch im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, besteht die Pflicht, das Dach bei Neubau und grundlegender Dachsanierung „PV-ready“ zu gestalten, also für die Installation einer PV-Anlage vorzubereiten.

Das LSolarG sieht vor, dass der Umsetzungsstand des Ausbaus der Solarenergie bis spätestens zum 31. Dezember 2026 evaluiert wird. Dabei soll insbesondere evaluiert werden, in welchem Umfang der Ausbau der Solaranlagen durch die Vorgaben des LSolarG befördert wird. 
Da das LSolarG  auch Pflichten für Kommunen beinhaltet, dient die Veranstaltung dazu, den Inhalt des Gesetzes vorzustellen. Dabei sind die Kommunen oftmals in zweierlei Hinsicht betroffen: Einerseits müssen Kommunen als öffentliche Hand bei Neubau und Dachsanierung die Regelungen des LSolarG einhalten, anderseits sind Kommunen über die unteren Bauaufsichtsbehörden für den Vollzug des LSolarG zuständig und zudem gegenüber dem MKUEM meldepflichtig.

Die Veranstaltung gliedert sich in drei inhaltliche Abschnitte,  zunächst die Vorstellung des LSolarG, anschließend die Berichtspflichten der unteren Bauaufsichtsbehörden und im letzten Teil werden wir wir Ihre Fragen beantworten.
Die Veranstaltung richtet sich an die Mitarbeitenden der unteren Bauaufsichtsbehörden, an Klimaschutz- und Energiemanager/innen, sowie an alle sonstigen interessierten kommunalen Mitarbeitenden. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Eine Anmeldung für diese Veranstaltung ist erforderlich.
Anmeldung bitte bis zum Dienstag, 13. August 2024.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Alle Informationen zum Zugang in die Online-Veranstaltung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Tonwiedergabe auf Ihrem Gerät funktioniert (Lautsprecher oder Kopfhörer).